Kategorie:  Alle    Menschlicher Körper     Drogen     Vorbeugung von Drogensucht - Hinweise für Erwachsene   

Eigeninitiative

Jeder junge Mensch wird heute früher oder später mit legalen Drogen konfrontiert – wahrscheinlich auch mit Rauschgift (illegalen Drogen).

Ob sich daraus ein Drogenkonsum und gar eine Drogenabhängigkeit ergibt, hängt von den Lebensumständen und der Persönlichkeit des Einzelnen ab.

Viele Voraussetzungen und Neigungen entstehen bereits im Kindesalter.

Daher liegt es in Ihrer Verantwortung als Erwachsener, Kinder und Jugendliche zu befähigen, aus eigenem Antrieb ein Leben mit Genuss, Selbstbestimmung und bewusster Entscheidung einem Leben in Fremdbestimmung durch Drogen vorzuziehen.

Bei der Rauschgiftbekämpfung hat die Drogenprävention eine zentrale Bedeutung, da dem Drogenproblem allein mit repressiven Maßnahmen nicht wirksam begegnet werden kann.

Drogenprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Sie ist persönliche und pädagogische Herausforderung für jeden, der Einfluss auf junge Menschen hat und mit jungen Menschen umgeht.

Vorbeugung kann nur wirkungsvoll sein, wenn wir uns alle gemeinsam dafür engagieren!


Es gibt mittlerweile eine Reihe von Anlauf- und Beratungsstellen, die Ihnen bei der Beantwortung von Fragen behilflich sein können und bei denen Sie Rat und Hilfe finden.

Diese Stellen beraten kostenlos und arbeiten nicht mit der Polizei zusammen – den Betroffenen droht dort also keine Strafverfolgung.

Oft kommt es darauf an, Verhaltensweisen, die Signale für eine drogenanfällige Lebenssituation sein können, zu erkennen und ohne Zögern darauf zu reagieren.

Familien- und Erziehungsberatungsstellen können Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgaben helfen.

Die Adresse oder Telefonnummer solcher Beratungsstellen können Sie auch telefonisch beim Jugendamt Ihrer örtlichen Stadt- oder Kreisverwaltung und häufig auch bei Ihrer Kirchengemeinde erfragen.

Dort und im Gesundheitsamt der Stadt oder Gemeinde kann man Ihnen auch die Anschriften von Jugend-, Sucht- und/oder Drogenberatungsstellen in Ihrer Nähe nennen, an die Sie sich auch anonym wenden können.

In vielen größeren Städten finden Sie die Telefonnummern solcher Beratungsstellen auch im Telefonbuch unter dem Eintrag „Beratungsstellen ...”, „Jugend ...” oder „Drogen...“.

Über Drogenberatungsstellen und Selbsthilfegruppen informieren auch:

■ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel. (0221) 89 20 31
www.bzga.de und
www.drugcom.de

■ Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (DHS)
Westring 2 - 59065 Hamm
Tel. (02381) 90 15-0
www.dhs.de

■ Deutscher Caritasverband Referat Besondere Lebenslagen
Karlstr. 40 - 79104 Freiburg
Tel. (0761) 20 0-36 9
www.drogenberatung-jj.de

■ Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk
Kurt-Schumacher-Str. 2
34117 Kassel
Tel. (0561) 10 95 70
www.sucht.org

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von:
Internet: www.polizei-beratung.de
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon: (0711) 5401-2062
Telefax: (0711) 2268000
E-Mail: info@polizei-beratung.de

Text aus der Broschüre zum Thema Vorbeugung gegen Drogen: „Sehn-Sucht“
Herausgeber:
Programm Polizeiliche Kriminalprävention
der Länder und des Bundes, Zentrale Geschäftsstelle,
Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart,
info@polizei-beratung.de
Download der Broschüre unter:
http://www.polizei.propk.de/mediathek/kommunikationsmittel/broschueren/index/content_socket/broschueren/display/5/

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