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Sexueller Missbrauch von Kindern

Ein Kind wird "entführt, missbraucht, ermordet" – die Angst davor erschreckt und beunruhigt Eltern zutiefst.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind Opfer eines derartigen Verbrechens wird, ist äußerst gering.

Weitaus häufiger als diese entsetzlichen Gewalttaten, sind die vielen ungezählten Fälle versteckten und verschwiegenen sexuellen Missbrauchs an Jungen und Mädchen.

Hier sind die Täter zumeist keine Fremden, die sich ihr Opfer scheinbar zufällig und meist gewaltsam suchen.

Im Gegenteil: Etwa drei Viertel aller Missbrauchsfälle geschehen im Bekannten- oder Verwandtenkreis der Kinder.

Wer sind die Täter? Wo findet der sexuelle Missbrauch statt?

- Sexuelle Gewalt findet vor allem in der Familie und im Bekanntenkreis statt, aber auch im außerfamiliären Umfeld (etwa in der Schule oder im Freizeitbereich). Abgesehen von den Fällen des Exhibitionismus und seltenen spektakulären Gewalttaten sind die Kinder überwiegend mit dem Täter bekannt oder sogar verwandt.

- Betroffen von sexueller Gewalt sind Kinder aller sozialer Schichten und aller Altersgruppen, auch Kleinkinder und Säuglinge.

- Sexuelle Gewalt üben meist Personen aus, die dem Kind gut vertraut sind und sich häufig das Vertrauen des Kindes durch Geschenke, Aufmerksamkeit, Zuneigung und ähnliches erschleichen. Eher selten wenden diese Täter Gewalt an, um sich das Kind gefügig zu machen.

- Sexuelle Gewaltausübung wird sozusagen "vorbereitet" und entwickelt sich im Verlauf einer längeren Zeitspanne. In der Regel erfolgen sexuelle Übergriffe durch eine vertraute Person über mehrere Monate oder Jahre hinweg.

- Die Täter sind zumeist Männer und kommen aus allen sozialen Schichten. Es kann auch eine mögliche Mittäterschaft von Frauen bzw. Müttern durch ein Nicht-Eingreifen bzw. ein Zulassen der Ereignisse gegeben sein.


Was ist unter sexueller Gewalt gegen Kinder im rechtlichen Sinn zu verstehen?

Ein Erwachsener oder Jugendlicher übt (nicht notwendigerweise unter Anwendung körperlicher Gewalt) sexuelle Gewalt aus, wenn er seine Autorität, seine körperliche und geistige Überlegenheit sowie die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit eines Kindes zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse und zur Machtausübung benutzt.

Das Kind (das sind im rechtlichen Sinne alle unter 14-Jährigen) wird beispielsweise

- mit obszönen Redensarten belästigt (bspw. bei Telefonanrufen oder E-Mail)

- zur eigenen sexuellen Erregung angefasst

- gezwungen, ihn/sie anzufassen und sexuell zu manipulieren

- gezwungen oder überredet, ihn/sie nackt zu betrachten oder bei sexuellen Handlungen zuzusehen

- für pornografische Zwecke benutzt oder es wird ihm pornografisches Material vorgeführt

- im Intimbereich berührt (Scheide, Po, Brust bei Mädchen oder Po und Penis bei Jungen) oder zu oralem, analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr gezwungen, also vergewaltigt.

Auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren werden nicht nur durch den § 177 StGB sondern auch durch den spezielleren Tatbestand des § 176 StGB vor sexuellen Handlungen durch Personen geschützt, von denen sie abhängig sind (etwa in den Bereichen Schule, Erziehung, Familie, Sport, Ausbildung, Arbeitsplatz).

Die Täter verlangen von ihren Opfern zumeist Stillschweigen, weil sie sich der Strafbarkeit ihres Handelns durchaus bewusst sind.

Sexuelle Gewalt kann viele Folgen haben, die möglicherweise das ganze Leben andauern.

Sexuelle Gewalt kann gravierende Folgen für die körperliche und ganz besonders auch die seelische Entwicklung eines betroffenen Kindes haben.

Insbesondere deshalb, weil diese Kinder sehr häufig ein vermindertes Selbstwertgefühl und eine gestörte Selbstwahrnehmung entwickeln. Soziale und schulische Probleme sind fast immer vorprogrammiert.

Die ständige Erpressungssituation und der Zwang, das Geheimnis wahren zu müssen, macht sie misstrauisch gegenüber anderen Menschen. Von sexueller Gewalt betroffene Kinder fühlen sich hilflos und ohnmächtig, allein und isoliert.

Nach einem sexuellen Missbrauch zeigen Kinder oft noch Jahre später Auffälligkeiten wie gestörtes Essverhalten, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Suizidversuche oder psychosomatische Erkrankungen. Häufig gelingt es den Opfern auch nicht, ein normales Sexualverhalten zu entwickeln.

Auffällig ist, dass ein hoher Anteil von Prostituierten in der Kindheit sexuell missbraucht wurde. In vielen Fällen werden die Erlebnisse in der Kindheit bis ins Erwachsenenalter nicht verarbeitet.

Spezielle Schutzvorschriften für Kinder.

Für Kinder sieht das Gesetz eine Reihe von Schutzvorschriften vor. In einer Hauptverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur vom Richter befragt.

Andere Personen dürfen das Kind nicht direkt befragen; der Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten ist leichter möglich.

Selbstverständlich können die Erziehungsberechtigten ihr Kind begleiten.

Quelle:
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