Die Mehrzahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten sind so genannte Propagandadelikte nach §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuches. Wer zum Beispiel mit einem Hakenkreuz auf der Kleidung herumläuft, macht Werbung für eine verfassungswidrige Organisation. Hier wehrt sich die Demokratie gegen extremistische Symbole. Welche Symbole verboten sind, kann man hier nachlesen: http://www.polizei.propk.de/aktionen/rechtsextremismus/erkennungszeichen/_86a_zeichen/ Viel zu häufig kommt es zu Gewaltstraftaten, die aufgrund einer rechtsextremistischen Motivation entstehen - neben Körperverletzungen auch zu Brandstiftungen, Landfriedensbruch und versuchten Tötungsdelikten. Meist steht das Opfer dabei in keinerlei Beziehung zum Täter. Es war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Das Prinzip "Zufall" ist gewollt: Schließlich geht es nicht um bestimmte Personen - getroffen sowie in Angst und Schrecken versetzt werden soll vielmehr eine ganze Gruppe von Menschen. |
Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches kann man hier nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/index.htmlZ.B.: §86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen §86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
|
|
|
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: Internet: www.polizei-beratung.de Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Zentrale Geschäftsstelle Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 5401-2062 Telefax: (0711) 2268000 E-Mail: info@polizei-beratung.de |