Wer ein Symbol einer verfassungswidrigen Organisation öffentlich zur Schau stellt, macht nicht nur für sie selbst Werbung, sondern auch für ihre Ziele. Für die Symbole des Nationalsozialismus gilt das im Besonderen. Welche Kennzeichen verboten sind, erfährst du hier: http://www.polizei.propk.de/aktionen/rechtsextremismus/erkennungszeichen/_86a_zeichen/ Andere Symbole sind zwar nicht verboten, können jedoch auf eine rechtsextremistische Orientierung hindeuten. Speziell auf junge Menschen übt das vermeintliche "Spiel mit Verbotenem" häufig einen Reiz aus. |
|
|
|
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: Internet: www.polizei-beratung.de Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Zentrale Geschäftsstelle Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 5401-2062 Telefax: (0711) 2268000 E-Mail: info@polizei-beratung.de |