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Verbotene Parteien, Vereine und Organisationen

Gruppierungen auf dem Index

Oftmals stützen sich rechtsextreme Ideologien auf straff organisierte Parteien, Vereine
oder Gruppierungen.

Mehrere davon sowie deren Kennzeichen sind deshalb verfassungswidrig.

Verbotene Parteien

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - NSDAP

Sozialistische Reichspartei - SRP

Verbotene Organisationen und Vereine und deren ebenso verbotene Kennzeichen

Abb

Übermittlungsklausel

Im Sinne der Sozialadäquanzklausel aus § 86 III StGB ist darauf hinzuweisen, dass die nachstehenden Kennzeichen und Symbole verbotener rechtsextremistischer Organisationen lediglich im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung bzw. der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen oder ähnlichen Zwecken verwendet werden dürfen.

Jede andere Nutzung/Verbreitung unterliegt den Strafbestimmungen der §§ 86 und 86a StGB.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von:
Internet: www.polizei-beratung.de
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
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Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
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