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Einschreiten für Menschlichkeit

Gewalt und rassistische Übergriffe können tagtäglich in der Schule, am Arbeitsplatz, auf der Straße, in der Bahn, in der Kneipe usw. stattfinden.

Viele Menschen reagieren verunsichert und schauen oder hören einfach weg. Sie merken kaum, dass sie damit selbst ein Klima von Gewalt fördern und verstärken.

Im Umgang mit Gewalt und Rassismus liegen heute viele Erfahrungen vor, die zeigen, wie Gewalttäter/innen und Rassist/innen in die Schranken verwiesen werden können.

Sie zeigen auch, was jeder tun kann, damit Gewalt und Rassismus erst gar nicht entstehen. Es ist immer richtig, den Notruf der Polizei (Tel. 110) zu verständigen und Straftaten bei der örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen.


Es gibt keine richtigen Rezepte, Tipps oder Verhaltensregeln.

Richte dich nach deinen persönlichen Fähigkeiten und spiele nicht den Helden.

Jede Situation ist anders und abhängig vom Täter, vom Opfer, anderen Beteiligten und natürlich von der Örtlichkeit. Verwende keine Abwehrwaffen oder -geräte, wie z.B. Messer.

Alle bisherigen Erfahrungen deuten daraufhin, dass du damit die von von dir ausgehenden Signale die Wut und die Gewalt der Angreifer/innen verstärkst oder sogar scheinbar legitimierst.

Außerdem wirst du nie sicher sein können, dass sich deine Waffe nicht plötzlich gegen dich selber richtet.

Als Alternative gibt es Signalgeräte wie z.B. Trillerpfeifen oder kleine Alarmgeräte: Damit kannst du Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit herstellen und Täter/innen für eine erste Schrecksekunde stoppen.

Gewalttäter/innen schrecken oft von ihrem Vorhaben zurück, wenn sie Angst haben müssen, wiedererkannt zu werden.

Weitere Informationen zum Zeugen- und Opferverhalten gibt es unter:

www.aktion-tu-was.de

Bist du selbst Opfer rechtsextremistischer Übergriffe geworden?

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2001 Mittel zur Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe zur Verfügung gestellt.

Diese freiwillig übernommene Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürger mit den Betroffenen zu verstehen.

Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden. Im Einzelfall ist aus humanitären Gründen rasch Hilfe zu leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

http://www.generalbundesanwalt.de/strafe/entschaedigungsantrag.pdf

http://www.generalbundesanwalt.de/strafe/merkblatt.pdf

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von:
Internet: www.polizei-beratung.de
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon: (0711) 5401-2062
Telefax: (0711) 2268000
E-Mail: info@polizei-beratung.de

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