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Waffen

Abb Das Mitführen von Waffen aller Art ist in deutschen Fußballstadien verboten.

Hierzu zählen Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte sowie andere gefährliche und verbotene Gegenstände (Schlagringe, Nunchakkus etc.).

Auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen, z. B. in den „Fun-Parks“, ist das Führen dieser Gegenstände untersagt.

Darüber hinaus verbietet das Hausrecht Flaschen und ähnliche Gegenstände, die als Wurfgegenstand in den Stadien genutzt werden könnten.


Tipps deiner Polizei: 

• Führe keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit dir.

• Wenn du Waffen oder ähnliche Gegenstände in die Stadien bringst, riskierst du ein Stadionverbot und eine Strafanzeige.

• Waffen und Gegenstände, die du eigentlich zur Selbstverteidigung mitführst, können von Tätern auch gegen dich selbst eingesetzt werden.

Die Polizei weist deshalb darauf hin: Führe keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit.

• Waffen führen nach den Erfahrungen der Polizei häufig zur Gewalteskalation und Schadensvergrößerung.

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von:
Internet: www.polizei-beratung.de
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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