Immer wieder werden bei Fußballspielen in den Zuschauerbereichen pyrotechnische Gegenstände – z. B. Leuchtraketen, bengalische Feuer oder Knallkörper – entzündet.
Den Fans, die so offensichtlich ihrer Begeisterung Ausdruck verleihen wollen, dürfte häufig nicht bewusst sein, welche Gefahren dadurch entstehen:
So genannte „Bengalfeuer“ oder die „Seenot-Rettungsfackel“ entwickeln zum Beispiel eine Abbrenntemperatur von 1.600 bis 2.500 Grad Celsius.
Verbrennungen können selbst dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Zudem ist das Löschen dieser pyrotechnischen Feuer während der Abbrenndauer nicht möglich.
Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch über lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung erhebliche Verbrennungen verursachen.
In Deutschland ist deshalb das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in Fußballstadien verboten.
|