In Deutschland ist die Abgabe von Alkohol an bestimmte Altersgrenzen gebunden:
Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten (z. B. Schnaps oder Likör), dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Andere alkoholische Getränke, wie z. B. Bier und Wein, dürfen nur von Personen erworben werden, die 16 Jahre und älter sind.
Im Straßenverkehr sollte stets der Grundsatz „Don´t drink and drive!“ beachtet werden: Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr passen überhaupt nicht zusammen.
Wenn du mit 0,5 Promille am Straßenverkehr teilnimmst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit – die Folgen sind eine Geldbuße, Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille bist du absolut fahruntüchtig!
Wenn du dann dennoch am Straßenverkehr teilnimmst, begehst du eine Straftat, die eine Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat.
Beachte auch, dass bereits ab 0,3 Promille dein Führerschein in Gefahr ist. Bei diesem Wert gilt: Verhältst du dich auffällig (so genannte Ausfallerscheinungen) oder kommt es zu einem Unfall, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Grundsätzlich gilt, dass der Konsum von Alkohol zur Enthemmung führen und dann nicht selten auch in Aggressivität umschlagen kann.
Durch Alkohol kann also die Gewaltbereitschaft steigen.
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