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Vorschriften der Bundesländer

Vorschriften der Bundesländer zur Verwendung von Formularen und zur Abfassung von Verbalberichten in den Zeugnissen.

Allgemein:

Immer wieder kommt es an Schulen zu Diskussionen über die "richtige" Form von Formulierungen und Zeugnisformularen. Nachdem die Textbausteine der Medienwerkstatt (Formulierungshilfen für Schulberichte und Zeugnisse) an nahezu jeder Grundschule in der Bundesrepublik verwendet werden, kommt es ab und zu auch zu Anfragen an den Verlag hinsichtlich der Formulierungshilfen und auch hinsichtlich der Formulare, welche die Schulberichtsprogramme zur Verfügung stellen. Die Medienwerkstatt hat alle Bundesländer zur Schaffung von Klarheit angeschrieben.

Aus den Antworten lassen sich eindeutig die nachfolgenden Prinzipien ableiten und für alle Bundesländer verbindlich benennen (Stand: Mai 2001).

 

Formulierungen:

1. Schulberichte dürfen lediglich Aussagen über einen begrenzten Beobachtungszeitraum enthalten. Aus diesem Grunde sollte bei der Abfassung des Berichtes die Vergangenheitsform (Verhaltensbereich) gewählt werden.

2. In allen Bundesländern gibt es keine Verwaltungsvorschriften (Anweisungen o.ä.), die Anweisungen oder Vorschriften zur sprachlichen Formulierung enthalten.

Daraus folgt:

  • die zeugnisschreibende Lehrkraft ist einzig verantwortlich für den Inhalt des Zeugnisses

  • diesbezügliche Vorschriften von Vorgesetzten sind nach übereinstimmenden Aussagen der Ministerien nicht vorgesehen.

  • über die Verwendung von Formulierungshilfen oder Textbausteien entscheidet jede Zeugnis schreibende Lehrkraft selbst und in eigener Verantwortung.

3. Die Verwendung von Formulierungshilfen in Form von Textbausteinen (vgl. Buch Formulierungshilfen) ist in allen Bundesländern erlaubt.

 

Formulare:

1. In vielen Bundesländern gestalten die Schulen inzwischen die Zeugnisformulare selbst. Dies betrifft auch das Layout des Zeugnisses (z.B. Schulwappen, usw.). In allen Bundesländern ist es inzwischen erlaubt, die Zeugnisse mit dem Computer zu erstellen und dabei auf ein leeres Blatt mit allen Formularteilen zu drucken. Es gibt hierzu keine gegenteiligen Verwaltungsvorschriften. Entscheidend ist dabei, dass das Zeugnis alle Teile (Fächer, Fachbezeichnungen, Personalangaben, etc. enthält, die in der Verwaltungsvorschrift des betreffenden Landes vorgeschrieben sind.

2. Es gibt zu den Zeugnisformularen keine Vorschriften hinsichtlich des Layoutes, wie etwa der Verwendung bestimmter Schriftarten oder wie dick z.B. eine Unterstreichungslinie zu sein hat.
Es gibt auch keine Vorschriften, dass z.B. ein Notenfeld mit einem grauen Raster, oder einem Linienraster hinterlegt sein muss. Absolut unsinnig ist es, in Berichtsfeldern Schreiblinien abzudrucken. Solche Schreiblinien stammen aus den Zeiten, wo Zeugnisse noch von Hand auf Linien geschrieben wurden. Bei der Verwendung mit dem Computer macht die Formatierung "unterstrichen" wenig gestalterischen Sinn, wenn sie auf einen ganzen Text angewendet wird.

Sie können mit Bezug auf diese Medienwerkstattinformation bei Ihrem Ministerium gezielt nachfragen, oder in den auch für Ihr Bundesland vorliegenden Verwaltungsvorschriften (Verordnung, Ausführungsvorschrift, etc.) nachlesen.

Lektorat: Medienwerkstatt Mühlacker



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Hinweis: Die standardisierte Form, die Du-Form sowie die Sätze zur Projektbeurteilung sind nicht enthalten.

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