LIZENZBESTIMMUNGEN

Das vom Kufer erworbene Programmpaket enthlt das Computerprogramm sowie ein zugehriges Benutzerhandbuch als Text oder  als computerlesbare Datei. Programm und Begleittexte sind urheberrechtlich geschtzt.
Mit dem Erwerb des Programmpaketes rumt der Rechtsinhaber dem Kufer das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. 
Erwirbt der Kufer zugleich einen Computer, in dem das obenbezeichnete Programm vorinstalliert ist, gelten die Nutzungsbedingungen fr die vorinstallierte Kopie des Programms. 
Ist der Kufer mit den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, kann er das ungeffnete Programmpaket an den Verkufer zurckgeben gegen volle Rckerstattung des entrichteten Kaufbetrages. Bei geffneter und bereits installierter Software ist eine Rckgabe nur in Absprache mit dem Verkufer mglich.

 1 Nutzungsumfang

1.) 
Der Kufer hat das Recht, das Programm gleichzeitig nur auf einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Kufer freigestellt. Nutzung des Programms ist jede dauerhafte oder vorbergehende ganze oder teilweise Vervielfltigung (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausfhrung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. 

2.) 
Das Programm darf nur gendert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemen Nutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen und zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke ber Rechtsvorbehalte drfen nicht gendert werden und sind in genderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu bernehmen.

3.) 
Eine Rckbersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) ist nur unter den gesetzlichen Beschrnkungen gem  69 e UrhG zulssig. Weitergehende Rckbersetzungen sind ausgeschlossen. 

4.) 
Der Kufer ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der knftigen Benutzung des Programms erforderlich ist. Sofern das Programm mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, erhlt der Kunde im Falle einer Beschdigung des gelieferten Programms vom Verkufer eine Ersatzkopie gegen Rckgabe des als Teil des Programmpakets gelieferten maschinenlesbaren Trgers. 

 2 Weitergabe des Programmpaketes

1.) 
Der Kufer ist berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrages an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien des Programms und auch nicht auf die Weitergabe der genderten oder bearbeiteten Fassung oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien. 
2.) 
Mit der Abgabe des Programmpakets geht die Berechtigung zur Nutzung gem  1 auf den nachfolgenden Nutzer ber, der damit im Sinne des Vertrags an die Stelle des Kufers tritt. 
Zugleich erlischt die Berechtigung des Kufers zur Nutzung gem  1.

3.) 
Mit der Weitergabe hat der Kufer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie genderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollstndig zu lschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch fr alle Sicherungskopien. 
4.) 
Abs.1 bis 3 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen berlassung besteht. Die Vermietung des Programmpakets oder von Teilen desselben ist ausgeschlossen. 
Verleihstellen sind verpflichtet, mit dem Verkufer eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, die in schriftlicher Form erfolgen muss.

 3 Weitergabe durch nachfolgende Nutzer 

Fr die Weitergabe des Programmpakets durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers.  2 gilt sinngem. 

 4 Andere Rechte 
1.) 
Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung von Verwertung des Programmpakets, bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Kufer noch nachfolgende Nutzer das Recht, das Programm und/oder abgenderte oder bearbeitete Fassungen desselben gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu nutzen oder Vervielfltigungsstcke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgenderter oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfltigungsstcke auf wesentliche Teile der genderten Fassungen beschrnken. Unberhrt bleiben die Verwertungsrechte des Kufers an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemer Benutzung des obenbezeichneten Programms entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programms erhalten werden. 

2.) 
Nach Verfgbarkeit einer neuen Version des Programms hat der Kufer das Recht, das Programmpaket gegen ein entsprechendes Programmpaket der neuen Version zu einem vom Verkufer listenmig angegebenen Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt das Programmpaket als ganzes, wie es vom Kufer erworben wurde. 
Am Tag des Umtausches erlischt die Berechtigung des Kufers zur Nutzung gem  1.
Die Verpflichtung zur Lschung und Vernichtung gem  2 (3) gilt sinngem. 

 5 Gewhrleistung 

1.) 
Es wird darauf hingewiesen, da es nicht mglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, da sie fr alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Verkufer leistet Gewhr, da das Programm im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kufer gltigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt auer Betracht. 

2.) 
Der Verkufer gewhrleistet, da das Originalprogramm auf einem geprften Datentrger ordnungsgem aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Programme.

3.) 
Erweist sich ein Programmpaket im Sinne von Abs.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Abs. 2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewhrleistungsfrist, die mit der Auslieferung des Programmpakets an den Kufer beginnt, eine Rcknahme des gelieferten Programmpaketes durch den Verkufer und ein Austausch gegen ein neues Programmpaket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses im Sinne von Abs. 1 als nicht brauchbar im Sinne von (2) als fehlerhaft und gelingt es dem Rechtsinhaber nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kufer oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rckgabe des Programmpaketes und Rckerstattung des Kaufpreises.
 2 Abs. 2 und 3 finden entsprechend Anwendung. 

4.) 
Eine weitergehende Gewhrleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewhrleistung dafr, da das Programmpaket den speziellen Anforderungen des Kufers oder Nutzers gengt. Der Kufer trgt die alleinige Verantwortung fr Auswahl, Installation und Nutzung sowie fr die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewhrleistung fr gem  1 Abs. (2) genderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit nicht nachgewiesen wird, da vorhandene Mngel in keinerlei Zusammenhang mit den nderungen oder Bearbeitungen stehen. 

 6 Haftung

1.) 
Der Verkufer und der Rechtsinhaber haften unabhngig vom Rechtsgrund fr Schden, die durch von ihnen zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefhrdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsabschlu aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstnden rechnen mute. Jedoch bersteigt die Haftung durch den Verkufer  in keinem Falle den Betrag des jeweiligen Produktpreises.
Eine Haftung fr entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schden und Folgeschden ist ausgeschlossen. 

2.) 
Die in Abs. 1 genannten Haftungsbeschrnkungen gelten nicht fr Schden, die auf Vorsatz, grober Fahrlssigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, und fr eventuelle Ansprche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.


Medienwerkstatt Mhlacker
Verlagsges.mbH
