Gleichberechtigung Im Zuge der Europäischen Einigung verlagern sich immer mehr Kompetenzen, die ursprünglich bei den Nationalstaaten lagen, zur Europäischen Union nach Brüssel. Auch die Entscheidungen im Tierschutz und für die Tierschutzgesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten fallen zunehmend auf der europäischen Ebene. |
||||
Tierschutz - Aktionsplan
Der Tierschutz-Aktionsplan, den die Europäische Kommission im Januar 2006 vorgelegt hat, ist ein erster Schritt in diese Richtung. Auch ein „Staatsziel Tierschutz“ in der künftigen EU - Verfassung ist für den Deutschen Tierschutzbund eine unerlässliche Voraussetzung, damit der Tierschutz in Europa künftig mehr ist als nur das Abfallprodukt wirtschaftlicher Interessen. Gleichzeitig müssen die Tierschutzbemühungen auch bei anderen überstaatlichen Institutionen vorangetrieben werden, die ihrerseits Einfluss auf den Tierschutz in Deutschland und der EU haben. Zu nennen sind hier etwa die Welthandelsgesellschaft WTO, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und vor allem der Europarat. Viele Vereinbarungen, die im Europarat getroffen werden, fließen verbindlich in die Gesetzgebung seiner Mitgliedstaaten ein. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei auch die Eurogroup for Animals. Die führenden Tierschutzorganisationen in Europa, allen voran der Deutsche Tierschutzbund, haben sich schon 1980 zur Eurogroup zusammengeschlossen. Ihren Sitz hat die Eurogroup in Brüssel errichtet, unweit der EU - Zentrale.
|
||||
|
||||
|
||||
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., www.tierschutzbund.de, 2007 Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:European_flag.svg; public domain |
||||