Bei der Haltung von Tieren in zoologischen Einrichtungen mussgewährleistet sein, dass die Tiere frei von Schmerz, Leiden und Schaden gehalten werden. Der künstlich geschaffene Lebensraum muss daher hinsichtlich seiner Größe, des Klimas und der Struktur so gestaltet sein, dass die Tiere ihren artgemäßen Bedürfnissen nachkommen und ihr Sozialverhalten ausleben können. Zudem sollten - auch aus Artenschutzgründen - keine Tiere der Natur entnommen werden. Wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, sollte auf die Haltung der Tierart in Zoologischen Gärten verzichtet werden. |
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Traditionell werden in Zoos exotische Tiere mit großem Schauwert gehalten, wie Elefanten, Giraffen, Löwen oder Eisbären, deren artgerechte Unterbringung häufig nicht möglich ist. Die Probleme hierbei liegen in den sehr speziellen Ansprüchen der Tiere an Klima, Futter oder in der Gehegeeinrichtung. Weitere Probleme entstehen, wenn aus Platzgründen, aufgrund fehlender Finanzen oder nach dem Tod des Sozialpartners Tiere, die in der Natur in größeren Sozialverbänden leben (z.B. Affen), allein gehalten werden.
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Auch die Einstellung der Zoos ist aus Sicht des Tierschutzes kritisch zu hinterfragen. So gibt es seit Jahren eine Diskussion unter Zoodirektoren, „überzählige“ Jungtiere einschläfern zu dürfen, wenn diese nicht in das Zuchtkonzept passen und auch nicht anderweitig vermittelt werden können. So wird darüber diskutiert, auch völlig gesunde Tiere zu töten, zum Beispiel wenn sie bei der Geburt das „falsche“ Geschlecht haben. Dies wäre nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, es ist auch aus ethischen Gründen völlig inakzeptabel.
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Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., www.tierschutzbund.de, 2007 |
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