Das Sendschwert am historischen Rathaus war als ein Zeichen des Marktrechts der Stadt Münster während des seit dem Jahre 1578 dreimal im Jahr stattfindenden Sends angebracht. Dieses Sendschwert wurde an der nordwestlichen Ecke des Rathauses aufgesteckt. (Auf dem Foto ist an dieser Stelle das Schwert nicht abgebildet, da es zu einer Zeit aufgenommen wurde, als kein Send / Jahrmarkt stattfand.) |
Neben dem Marktrecht sollte es auch auf ein verschärftes Strafrecht während der Zeit des Sends / Jahrmarktes hinweisen. In den Zeiträumen zwischen den Jahrmärkten hängt das Sendschwert in der Bürgerhalle des Rathauses. Der Send ist ein noch heute in Münster stattfindender Jahrmarkt. |
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