Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin und den Bundeministerinnen und Bundesministern. Sie wird auch als Bundeskabinett bezeichnet. Die Regierung kann neue Gesetze im Bundestag vorschlagen. Sie ist aber nicht der Gesetzgeber, sondern kümmert sich gemeinsam mit den Behörden und Ämtern darum, dass die Gesetze umgesetzt werden. Gesetzgeber ist in Deutschland der Bundestag. Und im Bundestag entscheiden die Abgeordneten welche Gesetze es geben soll. |
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