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Als Gesetzentwurf bezeichnet man die Idee für ein neues Gesetz. Die Idee wird ganz genau aufgeschrieben und den Abgeordneten im Bundestag vorgestellt. |
| Quelle: www.kuppelgucker.de |
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Kategorie:
Alle
(Ohne Titel)
Begriffserklärungen
E-H
Gesetzentwurf |
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Als Gesetzentwurf bezeichnet man die Idee für ein neues Gesetz. Die Idee wird ganz genau aufgeschrieben und den Abgeordneten im Bundestag vorgestellt. |
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