Als Alte Fahrt bezeichnet man den Teil eines schiffbaren Gewässers, der für die Schifffahrt nicht mehr freigegeben ist. Der regelmäßige Verkehr findet dann auf der Neuen Fahrt statt, einem neuen Teilabschnitt des Wasserweges. Die Stilllegung eines Kanalabschnitts kann erforderlich werden, wenn er nicht oder nicht mehr den gültigen wasserbaulichen Anforderungen entspricht und den Anforderungen des Schiffsverkehrs nicht mehr genügt. |
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