Im 18. Jahrhundert bemühte sich die staatliche Schulpolitik, Im Jahre 1717 erging in Preußen das königliche „Generaledikt“. „Königlich Preußische General-Land-Schul-Reglement“, welches im Jahre 1763 von Friedrich dem Großen erlassen wurde. In diesem „Grundgesetz des Schulwesens“ wurden festgelegt: Schulunterhaltung, Schulgeld, Lehrerbesoldung und der tägliche Schulbesuch. |
In dieser Schulordnung heißt es in § 1: |
Auch in der Stadt Dortmund gab es im 16. Jahrhundert Probleme, den regelmäßigen Schulbesuch durchzusetzen. Die Bürger der Stadt sahen offensichtlich nicht ein, dass ihre Kinder jeden Tag die Schule besuchen sollten. Da das königliche Reglement von 1763 für die freie Reichsstadt Dortmund nicht wirksam war, Darin wurden die Eltern unter Strafandrohung aufgefordert, ihre Kinder zumindest vom fünften bis zum dreizehnten Lebensjahr unterrichten zu lassen – entweder privat zu Hause oder in einer öffentlichen Schule. Gleichzeitig wurden die Lehrer verpflichtet, vierteljährlich Listen zu erstellen. |
Quelle: Mit freundlicher Unterstützung von: „Westfälisches Schulmuseum Dortmund“ http://www.museendortmund.de/schulmuseum 44379 Dortmund; An der Wasserburg 1; Tel.: 0231 / 61 30 95 Heimat Dortmund – Stadtgeschichte in Bildern und Berichten Schulmuseum und Schulgeschichte in Dortmund Darin: Jochen Löher (Museumsleiter) „... dass man Kinder zur Schule halten solle!“ Ein Rundgang durch das Westfälische Schulmuseum |