Beamte und Beamtinnen werden vom Staat, vom Land oder von einer Stadt angestellt. Sie bekommen eine bestimmte Aufgabe (ein Amt) übertragen. Für diese Tätigkeit bekommen sie keinen Lohn, sondern ein Gehalt. Beamte müssen ein Versprechen abgeben, dass sie die übertragenen Aufgeben sehr sorgfältig erfüllen. Das gilt vor allem für Polizeibeamte, für Lehrerinnen und Lehrer und für die Verwaltungsbeamten der verschiedenen Ministerien in einem Land. |
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