Voraussetzungen
Um Bundespräsident werden zu können, müssen vorerst folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- derjenige muss Deutscher sein
- das Wahlrecht zum Bundestage besitzen
- und das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.
Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann einen geeigneten Kandidaten vorschlagen. Dann findet eine geheime Wahl statt. Grundsätzlich ist derjenige gewählt, der die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Bundesversammlung erhält.
Die Bundesversammlung wählt ihn für fünf Jahre. Er kann nur einmal wiedergewählt werden.
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Amtseid
Bei seinem Amtsantritt hat der Bundespräsident vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates einen Eid zu leisten:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 GG)
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