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Die deutsche Nationalhymne

Abb Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat gehört eine Hymne, die bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird.

Wie die Flagge der Bundesrepublik Deutschland geht auch die Nationalhymne auf die Zeit vor der Revolution von 1848 zurück:

Der Text des “Liedes der Deutschen“ wurde im Jahre 1841 auf der Insel Helgoland von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zu einer Melodie von Joseph Haydn verfasst.

Er bringt angesichts der damaligen politischen Zersplitterung in Deutschland die Sehnsucht der deutschen Bevölkerung nach einem geeinten Vaterland zum Ausdruck.

Nach dem Ersten Weltkrieg erhob der erste Reichspräsident der Weimarer Republik, Friedrich Ebert, das „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne.

Die erste Strophe des Deutschlandliedes wurde, vor allem auch im Ausland, vielfach verkannt und missdeutet. Der als Aufruf gemeinte Einleitungssatz dieser Strophe: „Deutschland, Deutschland über alles“ konnte jedoch in der Zeit der politischen Uneinigkeit, in der Hoffmann von Fallersleben lebte, nur als ein Bekenntnis verstanden werden, für das noch nicht geschaffene einige Deutsche Reich die besten Kräfte und Gefühle einzusetzen.

Im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Lied wieder als Nationalhymne anerkannt.

Adenauer: „Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden.“ Gerade ihr Text – „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“ – hat den Anspruch aller Deutschen auf Verwirklichung ihrer staatlichen Einheit auch in den Jahrzehnten der Teilung wachgehalten.

In ihrem Briefwechsel vom August 1991 bestätigten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl diese Tradition des „Liedes der Deutschen“ für das vereinigte Deutschland: „ Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es in allen seinen Strophen eine Einheit … Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk.



Unsere Nationalhymne 

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
I:Blüh’ im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!:I


 

 

Quelle:
Text: Mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die deutsche Demokratie".
Foto: www.wikipedia.de
Lizenzstatus: Public Domain
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Fallersleben_liten.jpg

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