Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht.
Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Er trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, während er an deren tatsächliche Feststellungen gebunden ist, sofern nicht gerade in bezug auf diese Feststellungen ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz durch begründeten Revisionsangriff aufgezeigt wird.
Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt. Eine der wenigen Ausnahmen bildet z. B. der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der in Patentnichtigkeitsverfahren als Berufungsgericht tatrichterliche Aufgaben wahrnimmt (§§ 110, 115 PatG).
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