Die Besetzung der einzelnen Senate und die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die einzelnen Senate ist in dem Geschäftsverteilungsplan bestimmt, den das Präsidium des Bundesgerichtshofs, das aus dem Präsidenten und zehn von der Richterschaft gewählten Richterinnen und Richtern besteht, vor dem Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer beschließt.
Der vollständige Geschäftsverteilungsplan, der u. a. jährlich in einer Beilage zum Bundesanzeiger sowie auf der Internet-Seite des Bundesgerichtshofs veröffentlicht wird, ist im Wesentlichen wie folgt geregelt:
In Zivilsachen folgt die Aufteilung der Zuständigkeiten traditionell dem Prinzip höchstmöglicher Spezialisierung. Derzeit (Stand: 1. Januar 2005) sind den einzelnen Zivilsenaten schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete zugewiesen:
- dem I. Zivilsenat: Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz,
- dem II. Zivilsenat: Gesellschaftsrecht,
- dem III. Zivilsenat: Staatshaftungs- und Maklerrecht,
- dem IV. Zivilsenat: Erbrecht und Versicherungsvertragsrecht,
- dem V. Zivilsenat: Grundstücksrecht,
- dem VI. Zivilsenat: Recht der unerlaubten Handlung, z. B. Unfall-, Produkt- und Arzthaftung,
- dem VII. Zivilsenat: Bauwerkvertrags- und Architektenrecht,
- dem VIII. Zivilsenat: Kauf- und Wohnraummietrecht,
- dem IX. Zivilsenat: Insolvenzrecht und Anwaltshaftung,
- dem X. Zivilsenat: Patent- und Werkvertragsrecht,
- dem XI. Zivilsenat: Bank- und Kapitalmarktrecht,
- dem XII. Zivilsenat: Familienrecht und gewerbliches Mietrecht.
In Strafsachen richtet sich die Geschäftsverteilung in erster Linie nach regionalen Kriterien.
Jeder der fünf Senate sind Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken zugeteilt. Unabhängig hiervon sind als Spezialmaterien zugewiesen:
- dem 1. Strafsenat: Militärstrafsachen und Vergehen gegen die Landesverteidigung,
- dem 3. Strafsenat: Staatsschutzsachen,
- dem 4. Strafsenat: Verkehrsstrafsachen,
- dem 5. Strafsenat: Steuer- und Zollstrafsachen.
Der 5. Strafsenat hat seit 1997 seinen Sitz in Leipzig (vormals: Berlin).
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