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Der Bundeskanzler und seine Aufgaben

Kanzlerprinzip 

Der Bundeskanzler hat in der Bundesregierung eine herausragende Stellung (Kanzlerprinzip). Sie zeigt sich darin, dass er

- als einziges Mitglied der Bundesregierung vom Bundestag gewählt ist und damit über eine besondere demokratische Legitimation verfügt;
- allein den Antrag stellen kann, der Bundestag möge ihm das Vertrauen aussprechen; bei Ablehnung der Vertrauensfrage kann er Neuwahlen herbeiführen;
- allein durch ein Misstrauensvotum zu stürzen ist, wobei auch alle seine Minister ihr Amt verlieren;
- das Recht hat, Minister zur Ernennung und Entlassung vorzuschlagen (Art. 64), während der Bundestag keinen Minister zum Rücktritt zwingen kann;
- die Richtlinien der Politik bestimmt und für sie die alleinige Verantwortung trägt.


Richtlinienkompetenz 

Die Richtlinienkompetenz ist die wichtigste Befugnis des Kanzlers. Sie weist ihm die Führungsrolle im Kabinett zu (Art. 65). Er kann von einer Mehrheit im Kabinett nicht überstimmt werden.

Die Verfassung gibt dem Kanzler die Möglichkeit, sein Kabinett straff zu führen. Wie er sie nutzt, hängt ab von seiner Persönlichkeit, von seinem Rückhalt in seiner Partei und Fraktion sowie vom Gewicht seiner Koalitionspartner.

Der erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer (1949-1963), hatte eine so unangefochtene Machtposition, dass für seine Regierungszeit das Schlagwort von der Kanzlerdemokratie geprägt wurde. Im Rückblick zeigt sich, dass Adenauers starke Position sich nicht so sehr aus der Richtlinienkompetenz herleitete, sondern auf seine Persönlichkeit und auf die politische Konstellation zurückzuführen war.

Die nachfolgenden Bundeskanzler haben ihre Richtlinienkompetenz je nach den politischen Gegebenheiten und ihrem persönlichen Führungsstil auf sehr unterschiedliche Weise genutzt.

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die deutsche Demokratie"

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