Das Grundgesetz beschreibt an verschiedenen Stellen die Aufgaben des Bundestages. Nimmt man die Zahl der Artikel des Grundgesetzes (Art. 70-82) als Maßstab, so wäre die bei weitem wichtigste Aufgabe die Gesetzgebung (Gesetzgebungsfunktion).
Im Grundgesetz wird als weitere Aufgabe des Bundestages die Wahl des Bundeskanzlers und anderer wichtiger Staatsorgane genannt (Wahlfunktion).
Einige Artikel (43, 44, 67, 110) weisen dem Bundestag die Aufgabe zu, Regierung und Verwaltung zu kontrollieren (Kontrollfunktion).
Aufgaben und Bedeutung des Bundestages gehen aber über diese klassischen, im Grundgesetz umschriebenen Funktionen hinaus.
Er soll die wichtigsten politischen Themen zur Diskussion stellen und Lösungen und Alternativen anbieten (Willensbildungsfunktion).
Zugleich sollen im Bundestag die im Volk vorhandenen Meinungen Ausdruck finden (Artikulationsfunktion).
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