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Das Verfahren beim Bundesfinanzhof

Das Verfahren in der Finanzgerichtsbarkeit ist seit 1966 in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Soweit diese keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und, soweit die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten es nicht ausschließen, die Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden.

Um zum Bundesfinanzhof zu gelangen, kommen verschiedene Rechtsmittel - Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Beschwerde -, ferner sonstige Anträge in Betracht.

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung der Pressestelle des Bundesfinanzhofs
Postfach 860240
81629 München
Tel. 089/9231-233
Fax. 089/9231-201
Email: pressestelle@bfh.bund.de
www.bundesfinanzhof.de

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