Das Verfahren in der Finanzgerichtsbarkeit ist seit 1966 in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Soweit diese keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und, soweit die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten es nicht ausschließen, die Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden. |
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Quelle: Text mit freundlicher Genehmigung der Pressestelle des Bundesfinanzhofs Postfach 860240 81629 München Tel. 089/9231-233 Fax. 089/9231-201 Email: pressestelle@bfh.bund.de www.bundesfinanzhof.de |