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Geschichtliche Entwicklung

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 3. September 1953 (BGBl. I, S. 1239) ist am 1. Januar 1954 in Kraft getreten. Die feierliche Eröffnung des Bundessozialgerichts (BSG) fand am 11. September 1954 statt; am 23. März 1955 folgte seine erste öffentliche Sitzung.

Vor Geltung des SGG gab es für die heute der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsgebiete keine selbständigen Gerichte i.S. des Art. 92 GG. Als Vorläufer des BSG wird vielfach das im Jahre 1884 als höchste Instanz für Angelegenheiten der Sozialversicherung errichtete Reichsversicherungsamt (RVA) angesehen. Es hatte bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 nicht nur reine Verwaltungsgeschäfte zu erledigen, sondern auch vor allem rechtsprechende Tätigkeit auszuüben.

Oberste Instanz auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung war das beim RVA gebildete Reichsversorgungsgericht.

Auch in der Nachkriegszeit wurden Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit noch einige Jahre vor Behörden ausgetragen (z.B. den Oberversicherungsämtern). Erst das SGG gewährleistete eine einheitliche Anwendung und Fortbildung des Rechts durch unabhängige Gerichte mit nur an Gesetz und Recht gebundenen Richtern. Seither bestehen die nach heutigem Verfassungsverständnis erforderlichen Voraussetzungen dafür, dass den Versicherten und Versorgungsberechtigten der durch Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsmäßig verbürgte umfassende Rechtsschutz zuteil wird.

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die gerichtliche Kontrolle sozialversicherungsrechtlicher Entscheidungen erst mit der zum 1. Juli 1990 vereinbarten Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit der Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Unmittelbar nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 galten zunächst Sonderregelungen; diese sind inzwischen ausgelaufen. In allen neuen Bundesländern sind selbständige Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit errichtet (Sozialgerichte/Landessozialgerichte).

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des
Bundessozialgerichts
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
www.bundessozialgericht.de

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