Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist gesetzlich genau geregelt. Sie sind gegenwärtig vor allem auf folgenden Sachgebieten zuständig, die zusammengefasst als "Angelegenheiten der Sozialen Sicherheit" bezeichnet werden können:
- Gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte; Handwerkerversicherung, Alterssicherung der Landwirte u.a.
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Künstlersozialversicherung
- Vertrags-(Kassen-)arztrecht und –zahnarztrecht
- Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (neben der Arbeitslosenversicherung z.B. auch Insolvenzgeld)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, u.a. Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Impfschadensrecht, Gewaltopferentschädigung und bestimmte Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz
- Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Sonstige staatliche Transferleistungen (Erziehungsgeld)
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