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Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit

Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist gesetzlich genau geregelt. Sie sind gegenwärtig vor allem auf folgenden Sachgebieten zuständig, die zusammengefasst als "Angelegenheiten der Sozialen Sicherheit" bezeichnet werden können:


- Gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte; Handwerkerversicherung, Alterssicherung der Landwirte u.a.
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Künstlersozialversicherung
- Vertrags-(Kassen-)arztrecht und –zahnarztrecht
- Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (neben der Arbeitslosenversicherung z.B. auch Insolvenzgeld)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, u.a. Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Impfschadensrecht, Gewaltopferentschädigung und bestimmte Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz
- Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Sonstige staatliche Transferleistungen (Erziehungsgeld)

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des
Bundessozialgerichts
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
www.bundessozialgericht.de

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