Kategorie:  Alle    Mensch und Gemeinschaft     Früher und heute     Schule früher und heute     Schule früher   

Strafen als schulisches Erziehungsmittel

Abb

Im Mittelalter war der Ausdruck „Unter der Rute leben“ (lateinisch: „sub virga degere“) ein gebräuchlicher Ausdruck für das „In die Schule gehen“.

Die Rute (und später der Stock) gehörten wie selbstverständlich zusammen. Sie waren ein Symbol für die Strafgewalt und Autorität des Lehrers (später auch der Lehrerinnen).

Bei ungenügenden Leistungen oder wenn dem Lehrer etwas missfiel, war er berechtigt, körperliche Züchtigungen durchzuführen oder andere Bestrafungen anzuwenden.

Diese Erziehungsmittel waren bis weit in das 20. Jahrhundert hinein an der Tagesordnung.

Abb


Oftmals kam es besonders in den Stadt- und Landschulen zu brutalen Ausschreitungen.

Man kann auch von einer Zeit des „Einbläuens“ und der „schlagenden Beweise“ sprechen.

So berichtete beispielsweise Friedrich Hebbel von einem Lehrer, der einer Schülerin befahl, sich mit entblößtem Hinterteil auf einen heißen Ofen zu setzen.

Die Prügelstrafe als Recht des Lehrers wurde erst nach und nach eingedämmt.

 

Abb

 

Mit dem Beginn einer geregelten Lehrerausbildung wurde im „Allgemeinen Landrecht“ §§ 50 – 53 angeordnet, dass die körperliche Züchtigung nur als das äußerste Zuchtmittel anzuwenden sei, wenn „frecher Widerstand, Rohheit oder Unsittlichkeit“ zu bestrafen sei.

Dennoch hielten sich viele Lehrpersonen nicht an diese Bestimmungen und züchtigten die Kinder weiterhin in völlig unangemessener Weise.

Um den Missbrauch des Züchtigungsrechts so weit wie möglich auszuschließen, erschien am
19. Januar 1900 in Preußen ein Ministerialerlass
.

Darin hieß es, „dass die Lehrer und Lehrerinnen jede vollzogene Züchtigung nebst einer kurzen Begründung ihrer Nothwendigkeit in ein anzulegendes Strafverzeichnis einzutragen hatten“ (Zitat / daher ist der Wort Notwendigkeit anders geschrieben, als du es heute kennst).

Dieses Strafverzeichnis musste dem Schulleiter und dem Schulrat bei jedem Besuch vorgelegt werden.

Abb

Neben den Schlägen durch die Lehrpersonen waren das „Nachsitzen“ und das „In der Ecke stehen müssen“ weitere Strafen, mit denen die Kinder „zur Ordnung gerufen wurden“.

Besonders das „Nachsitzen“ war eine von den Schülern besonders gefürchtete Strafe, da man sie den Eltern nicht verheimlichen konnte.

Meistens erfolgte im Anschluss daran eine nochmalige Bestrafung durch die Eltern, denn auch deren Erziehungsmaßnahmen waren zu jener Zeit oft sehr unerbittlich.

Sicher kannst du dir vorstellen, dass viele Kinder sehr verängstigt in die Schule gingen und sich vor ihrem Lehrer und ihrer Lehrerin regelrecht fürchteten.

Inzwischen sind die Prügelstrafe und die körperliche Züchtigung glücklicherweise völlig abgeschafft.

Es ist also verboten, Kinder zu schlagen und zu verprügeln – und nicht nur durch Lehrpersonen, sondern auch durch die Eltern.

 

Quelle:
Mit freundlicher Unterstützung von: „Westfälisches Schulmuseum Dortmund“
http://www.museendortmund.de/schulmuseum
44379 Dortmund; An der Wasserburg 1; Tel.: 0231 / 61 30 95
Heimat Dortmund – Stadtgeschichte in Bildern und Berichten
Schulmuseum und Schulgeschichte in Dortmund
Darin: Jochen Löher (Museumsleiter) „... dass man Kinder zur Schule halten solle!“
Ein Rundgang durch das Westfälische Schulmuseum

Fotos: Medienwerkstatt Mühlacker / aufgenommen im Westfälischen Schulmuseum Dortmund

  Kategorie:  Alle    Mensch und Gemeinschaft     Früher und heute     Schule früher und heute     Schule früher   



Lernwerkstatt für das iPad Der Deutsche Kindersoftwarepreis TOMMI 2012 geht an PUSHY!


www.medienwerkstatt.de
Diese Seiten werden kostenlos für Kinder
von der Medienwerkstatt Mühlacker produziert

Copyright © 2004-2024 Medienwerkstatt Mühlacker Verlagsges. mbH. Alle Rechte vorbehalten

Mitglied bei seitenstark.de

Wir sind Mitglied