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Der Verlegungsbeschluss

Die unabhängige Föderalismuskommission hat am 27. Mai 1992 empfohlen, das Bundesarbeitsgericht (BAG) nach Thüringen zu verlegen. Diese Empfehlung wurde vom Bundeskabinett bestätigt und am 26. Juni 1992 in einem Beschluss vom Deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen.

Gründliche Beratungen in einem Arbeitsstab, an dem das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das Bundesarbeitsgericht und der Freistaat Thüringen beteiligt waren, führten schnell zu dem Vorschlag, die Landeshauptstadt Erfurt als künftigen Standort des Gerichts zu bestimmen. Überzeugend wirkten vor allem die lebendige Atmosphäre einer Universitätsstadt und die gute Erreichbarkeit, die für Rechtssuchende, Anwaltschaft und ehrenamtliche Richter von größter Bedeutung ist.

Die Leitung des Bundesarbeitsgerichts, die den Verlegungsbeschluss von Anfang an als Herausforderung verstanden hatte, begann sogleich, ihn ohne Wenn und Aber umzusetzen. Im März 1994 wurde in Erfurt ein Aufbaustab errichtet, der bis Oktober 1999 mit der Koordinierung der gesamten Verlegungsmaßnahme befasst war. Die Zielvorstellung war, den Umzug des Gerichts im Jahr 2000 sicherzustellen.

Die Verlegung eines der obersten Bundesgerichte in ein neues Bundesland hat über die Region Erfurt hinaus bundes- und landespolitische Bedeutung. Dem Bundesarbeitsgericht ist daher unter den von den Beschlüssen der unabhängigen Förderalismuskommission betroffenen Institutionen eine Pilotfunktion zugewachsen.

Bereits 1994 war durch eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes sichergestellt worden, dass das Bundesarbeitsgericht neben den Verhandlungen in Kassel auch Gerichtssitzungen in Erfurt abhalten konnte.

Diese Sitzungen, von 1994 bis 1999 ca. 30, haben in den Räumen des Landesarbeitsgerichts und des Landgerichts Erfurt stattgefunden. Durch Gesetz vom 11.03.1996 wurde Erfurt als Sitz des Bundesarbeitsgerichts festgelegt.

Der endgültige Zeitpunkt der Verlegung, der 22. November 1999, wurde nach der Fertigstellung des neuen Dienstgebäudes durch eine Rechtsverordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassen wurde, bestimmt.

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des
Bundesarbeitsgerichts
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
www.bundesarbeitsgericht.de

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