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Gremien und Vertretung

Präsidium 

Das Präsidium ist ein im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenes Organ richterlicher Selbstverwaltung.

Ihm gehören der Präsident und acht - von den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts auf die Dauer von vier Jahren gewählte - Richter an. Seine Aufgabe besteht darin, die Besetzung der Senate und deren Zuständigkeit zu beschließen.


Präsidialrat 

Der Präsidialrat ist, wie bereits ausgeführt, ein Organ zur Beteiligung der Richterschaft bei der Wahl eines Richters oder der Ernennung eines Richters zum Vorsitzenden, zum Vizepräsidenten oder zum Präsidenten des Gerichts.

Ihm gehören der Präsident als Vorsitzender, sein ständiger Vertreter, ein vom Präsidium aus seiner Mitte gewähltes Mitglied und zwei weitere Mitglieder an, die von den Richtern zu wählen sind.


 

Richterrat 

Er ist an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richter zu beteiligen und hat insbesondere deren Belange gegenüber der Gerichtsverwaltung zu vertreten.

Mit dem Personalrat der übrigen Bediensteten des Gerichts hat er in gemeinsamen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.

Der Richterrat setzt sich aus drei Richtern zusammen, die von den Richtern auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden.

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des
Bundesverwaltungsgerichts
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
www.bundesverwaltungsgericht.de

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