Präsidium Das Präsidium ist ein im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenes Organ richterlicher Selbstverwaltung.
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Präsidialrat Der Präsidialrat ist, wie bereits ausgeführt, ein Organ zur Beteiligung der Richterschaft bei der Wahl eines Richters oder der Ernennung eines Richters zum Vorsitzenden, zum Vizepräsidenten oder zum Präsidenten des Gerichts.
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Richterrat
Er ist an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richter zu beteiligen und hat insbesondere deren Belange gegenüber der Gerichtsverwaltung zu vertreten.
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Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts Simsonplatz 1 04107 Leipzig www.bundesverwaltungsgericht.de |