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Parteien - Allgemeines

Abb Politische Beteiligung vollzieht sich am wirksamsten über die Mitarbeit in Parteien. Das Grundgesetz legt die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung fest.

Wegen der herausgehobenen Rolle der Parteien im politischen Leben wird das politische System der Bundesrepublik Deutschland als Parteiendemokratie bezeichnet.

Grundgesetz und Parteiengesetz legen Grundsätze für das Parteiensystem fest, darunter Chancengleichheit, innerparteiliche Demokratie und die öffentliche Rechenschaftslegung für Einnahmen und Ausgaben.

Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen, sind verfassungswidrig und können verboten werden.

In der modernen Massendemokratie kann der Bürger den politischen Entscheidungsprozeß auf sich allein gestellt kaum beeinflussen. Politische Beteiligung vollzieht sich in erster Linie über die Mitarbeit in Parteien.

Sie wirken zwar nicht allein an der politischen Meinungs- und Willensbildung mit, bestimmen aber das politische Leben in einem Maße, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als Parteienstaat oder Parteiendemokratie bezeichnet wird.

Dieser besonderen Rolle der Parteien trägt das Grundgesetz Rechnung, indem es in Art. 21 ihre Aufgaben und ihren Status festlegt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts erhalten sie damit den "Rang einer verfassungsrechtlichen Institution".

 

 

Quelle:
Foto: www.motivschmiede.de
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die deutsche Demokratie"

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