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Parteienfinanzierung

Abb Parteien brauchen zur Erfüllung ihres Auftrages erhebliche Finanzmittel. Sie müssen eine weit verzweigte Organisation von der Gemeinde bis zum Bund mit zahlreichen hauptamtlichen Mitarbeitern unterhalten, Veranstaltungen durchführen, Informations- und Werbematerial herstellen und verteilen sowie Wahlkämpfe bestreiten.

Ihre Einnahmen setzen sich im wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Steuermitteln zusammen. Mit den Mitgliedsbeiträgen können die Kosten, vor allem bei den kleineren Parteien mit verhältnismäßig wenigen Mitgliedern, nicht bestritten werden. Spenden sollen möglichst begrenzt bleiben, um eine Einflussnahme von Interessengruppen auf die Parteien zu verhindern.

Die Parteienfinanzierung aus Steuermitteln gehört zu den umstrittensten Themen in der öffentlichen Diskussion. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur staatlichen Parteienfinanzierung mehrfach geändert.

Seit 1966 gilt der Grundsatz, dass eine direkte Finanzierung der Parteien unzulässig ist, dass aber die Kosten eines »angemessenen Wahlkampfes« erstattet werden dürfen. 1992 hat das Gericht die bis dahin geltenden Bestimmungen erneut teilweise für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag 1994 eine Neuregelung (geändert 2002).

Jede Partei erhält pro Jahr für bis zu vier Millionen Wählerstimmen 0,85 Euro pro abgegebene Stimme, für jede weitere Stimme je 0,70 Euro. Die Höchstgrenze steuerlich absetzbarer Spenden wird auf 3 300 Euro pro Person und Jahr festgesetzt.

Unternehmen dürfen ihre Spenden nicht mehr steuermindernd einsetzen. Für jeden Euro aus Beitrags- und Spendeneinnahmen erhalten die Parteien zusätzlich 0,38 Euro aus Steuermitteln.

Insgesamt dürfen die staatlichen Zuwendungen an die Parteien seit 2002 die Summe von jährlich 133 Millionen Euro nicht überschreiten. Parteien haben über Spenden, die ihnen zugeflossen sind, Rechenschaft abzulegen. Das Parteiengesetz enthält dafür detaillierte Regelungen. Kommt eine Partei der Rechenschaftspflicht nicht nach, so sind Sanktionen vorgesehen.

 

 

Quelle:
Foto: www.motivschmiede.de
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die deutsche Demokratie"

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