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Bundesstaat

Abb Im Grundgesetz ist die bundesstaatliche Ordnung, die Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in Bund und Länder, zwingend vorgeschrieben.

Die Länder sind Staaten mit eigenen Verfassungen und Institutionen des parlamentarischen Regierungssystems.

Ihre Staatsordnung muss mit der des Grundgesetzes übereinstimmen. Zuständigkeiten und Aufgaben von Bund und Ländern bei Gesetzgebung und Verwaltung sind im Grundgesetz geregelt.

Ebenso liegt das Grundgesetz fest, welche Steuern von Bund und welche von den Ländern erhoben werden dürfen und wie sie auf Bund, Länder und Gemeinden aufzuteilen sind.

Abb Mit der Entscheidung für eine bundesstaatliche Ordnung knüpften die Verfassungsgeber an alte deutsche Verfassungstraditionen an.

Manche Länder der Bundesrepublik Deutschland, wie Bayern, Mecklenburg, Sachsen, die Hansestädte Bremen und Hamburg, können auf eine jahrhundertelange Geschichte zurückblicken.

Der erste Bundesstaat auf deutschem Boden, der Norddeutsche Bund, entstand 1867. Auch das Bismarckreich und die Weimarer Republik waren Bundesstaaten.

1933 wurden die föderalistischen Strukturen zerschlagen, und der nationalsozialistische Führerstaat wurde an ihre Stelle gesetzt. In der DDR wurden die 5 Länder 1952 aufgelöst und durch 15 Bezirke ersetzt, die von der Ostberliner Zentrale regiert wurden.

 

Abb Schon kurz nach der friedlichen Revolution wurden die weiß-grüne Fahne Sachsens und die weiß-rote Thüringens und die der anderen Länder wieder gehisst.

Im Juli 1990 wurden die fünf Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erneut gebildet.

Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 wurden auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Länder als Gliedstaaten des Bundes eingerichtet.

Die föderalistische Ordnung hatte anfangs wenig Rückhalt in der Bevölkerung. Im Laufe der Zeit hat sich das Meinungsbild gewandelt, die Zustimmung zum föderalistischen System ist heute fast einhellig, es gibt nur noch wenige Befürworter eines zentralistischen Staates.

 

Quelle:
Foto: www.motivschmiede.de
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die deutsche Demokratie"

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