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Qualzuchten

Abb Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind.
Sie ist für Wirbeltiere in Deutschland nach Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes verboten.

Der Deutsche Tierschutzbund konnte durch jahrelange Aufklärungsarbeit bewirken, dass sich zahlreiche Tierfreunde vor dem Kauf eines Tieres sehr genau erkundigen, ob sie damit möglicherweise die Qualzüchtung von Tieren unterstützen. Viele Tierhalter wählen bei Hunden oder Katzen auf die Ratschlag hin auch ganz bewusst einen der vielen Mischlinge, die im Tierheim auf ein neues Zuhause warten.

Ausgerechnet "Liebhaber", die mit kuriosen Züchtungen auf sich aufmerksam machen wollen, lassen sich dagegen nur schwer zur Abkehr von der Qualzucht bewegen. Die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes nach einem bundesweiten Qualzuchtverbot wurde zwar schon 1986 aufgegriffen und im Tierschutzgesetz verankert. Doch die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden und Gerichte tun sich schwer, das Verbot in die Praxis umzusetzen.

Gutachten als Ausweg 

Genau an diesem Punkt setzt das Qualzuchtgutachten an, das nach langem Hin und Her Ende 1999 vom damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht wurde. Der Deutsche Tierschutzbund hatte an der Erstellung des Qualzuchtgutachtens von Anfang an mitgearbeitet. Im Gutachten werden für Hunde, Katzen, Kaninchen, Ziervögel und Geflügel konkrete Qualzuchtformen benannt. Es soll Züchtern helfen, Qualzuchten zu vermeiden, und gleichzeitig den Behörden helfen, tierquälerische Züchtungen festzustellen und zu bestrafen. Daneben werden aber auch Maßnahmen wie Zuchtverbote, Tieruntersuchungen vor der Zulassung zur Zucht, Kennzeichnung von Zuchttieren oder das Führen von Zuchtbüchern vorgeschlagen.

Die Empfehlungen des Qualzuchtgutachtens sind für die Züchter nicht von vornherein rechtlich verbindlich. Das heißt, die Züchter können erst gestoppt werden, wenn ein Fall zur Anklage kommt. Damit es gar nicht erst zur Qualzucht kommt, hat der Deutsche Tierschutzbund von Anfang an gefordert, dass die Ergebnisse des Gutachtens rechtlich verbindlich werden und zum Beispiel bei der Zulassung zur Zucht zugrunde gelegt werden.

 

 

Quelle:
Deutscher Tierschutzbund e.V., www.tierschutzbund.de (2005)

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