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Jedes Kind hat einen Namen und eine Staatsangehörigkeit (Artikel 7)

Wenn ein Kind geboren wird, erhält es einen Namen.

Dieser Name wird im Register seines Wohnortes eingetragen. Deine Eltern haben dies damals getan, als du geboren wurdest.

Gleichzeitig wirst du Bürger oder Bürgerin eines Landes. Man nennt dies die Staatsbürgerschaft.

Meistens ist es das Land, aus dem dein Vater stammt. Es kann aber auch sein, dass du denselben Pass hast wie deine Mutter.

Jedes Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und mit ihnen zu leben. Es gibt Kinder, die nicht mit ihren Eltern leben können, weil diese in einem fernen Land arbeiten.

Andere Kinder stammen aus einem anderen Land und haben Eltern von hier. Sie wurden von diesen Familien aufgenommen und adoptiert. Trotz den neuen Eltern haben diese Kinder das Recht, ihre leiblichen Eltern zu kennen.

Die leiblichen Eltern sind jene, die dich gezeugt und geboren haben.

Es gibt Kinder, die haben keine Staatsbürgerschaft.

Vielleicht mussten sie fliehen, oder sie wurden in ihrem Land von ausländischen Eltern adoptiert und haben dadurch ihre eigene Staatsbürgerschaft verloren.

Im Land der neuen Eltern muss das Gesetz die Adoption ebenfalls anerkennen. Nun gibt es Länder, die dies nicht ohne weiteres tun.

Unser Gesetz beispielsweise verlangt von den neuen Eltern, dass sie das Kind zuerst als Pflegekind in ihre Familie aufnehmen. Nach zwei Jahren können sie die Adoption beantragen. Man ging davon aus, dass es für die zukünftigen Eltern und das Kind besser ist, wenn sie eine Zeitlang miteinander leben können.

Dies sollte vor allem auch dem Schutz des Kindes dienen. Wenn sie das Kind nach zwei Jahren nun nicht adoptieren, erhält es die Staatsbürgerschaft der neuen Eltern nicht und bleibt deshalb staatenlos.

Denn seine eigene Staatsbürgerschaft hat es bereits aufgegeben. Die Regierungen der verschiedenen Länder schliessen miteinander Verträge ab, um solche Situationen zu vermeiden.


Denn die Konvention möchte, dass kein Kind staatenlos bleibt.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: http://www.unicef.de

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