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Die besseren Gesetze gelten (Artikel 41)

Wenn das Gesetz eines Landes die Kinder besser schützt, als es dieses Übereinkommen tut, soll das bessere Gesetz gelten.

Aufgeschriebene Rechte nützen nicht viel, wenn die Kinder über ihre Rechte nicht Bescheid wissen und die Erwachsenen nicht wissen, wie sie Kindern zu ihren Rechten verhelfen können.

Aufgeschriebene Rechte nützen auch nicht viel, wenn man sich nicht darum kümmert, ob sie eingehalten werden oder nicht.

Die Regierungen der Länder haben sich mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet, die Kinderrechte bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass sie durchgesetzt werden.

Ob dies aber wirklich geschieht, muss von Zeit zu Zeit überprüft und kontrolliert werden. Die Regierungen wählen zehn Frauen und Männer, die diese Aufgabe übernehmen.

Für vier Jahre gehören sie dem Ausschuss an, der die Kinderrechte überwacht. Natürlich müssen diese Frauen und Männer Kinder verstehen, ihre Probleme sehen und die Verstöße gegen ihre Rechte erkennen.

Alle Regierungen, die dem Übereinkommen beigetreten sind, berichten das erste Mal zwei Jahre nach der Ratifizierung dem UNOGeneralsekretär, was sie zur Verwirklichung der Kinderrechte getan haben.

Der Generalsekretär leitet den Bericht an die zehn Frauen und Männer weiter.

Diese wiederum berichten alle zwei Jahre der UNOGeneralversammlung, was die Regierungen in den einzelnen Ländern für die Kinder getan haben.

Nicht nur die Regierungen der Staaten berichten über die Verwirklichung der Rechte.

Auch UNICEF beteiligt sich daran. UNICEF heißt «United Nations International Children's Fund».

Es ist jene Organisation der UNO, die sich besonders für die Kinder in der ganzen Welt einsetzt. UNICEF kann an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen und diesen bei ihrer Arbeit unterstützen.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: http://www.unicef.de

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