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Wenn Kinderrechte nicht vergessen werden sollen (Artikel 41 bis 52)

Alle Staaten der Welt sollen dem Übereinkommen beitreten.

Ob ein Land beitreten soll oder nicht, entscheidet sein Parlament.

Sobald sich zwanzig Länder dem Übereinkommen angeschlossen haben, tritt es in Kraft.

Dies ist am 2. September 1990 geschehen.

Inzwischen sind alle Länder der Welt, ausser Somalia und die USA, dem Übereinkommen beigetreten.

Sobald ein Land dem Übereinkommen beigetreten ist, darf es mitbestimmen.

Vielleicht möchte es bestimmte Artikel verändern oder streichen. Über einen solchen Vorschlag diskutierten alle Länder und berieten darüber, wie sie sich entscheiden sollten.

Jedes Land kann das Übereinkommen kündigen.

Das Übereinkommen wurde in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch aufgeschrieben.

In Ländern, in denen die Menschen eine andere Sprache sprechen, wird das Übereinkommen in die Landessprache übersetzt.

So ist man sicher, dass alle Kinder auf der Welt sich über ihre Rechte informieren können.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: http://www.unicef.de

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