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Freie Wahlen in der DDR

Abb Erstmals seit 40 Jahren konnten die DDR-Bürger am 18. März 1990 frei wählen.

Auf die CDU und den Demokratischen Aufbruch (DA) entfielen 41,7 Prozent der Stimmen, auf die SPD 21,9, auf die Deutsche Soziale Union 6,3, auf die Liberalen 5,9 und auf die bislang allmächtige SED, die sich inzwischen in Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) umbenannt hatte, 16,4 Prozent der Stimmen.

Das war ein Votum für eine beschleunigte Wiedervereinigung. Lothar de Maizière trat an die Spitze einer Koalition aus CDU, DSU, DA, SPD und FDP.

Mit ihm vereinbarte die Regierung Kohl einen Fahrplan für eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zum 1. Juli 1990. Für die Fortsetzung einer staatlich eigenständigen DDR gab es keine ökonomische Basis mehr.

Im August 1990 sprach sich die DDR-Volkskammer für den schnellstmöglichen Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus.

Der Einigungsvertrag vom 31. August sah vor, dass die fünf neu gebildeten Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland werden.

In Moskau unterzeichneten am 12. September 1990 die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens und Frankreichs den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, den so genannten Zwei-plus-vier-Vertrag, der am 2./3. Oktober von den KSZE-Außenministern in New York in einem Kommuniqué begrüßt wurde.

Am 3. Oktober 1990 endete die Existenz der DDR.

Die staatliche Einheit Deutschlands war wieder hergestellt.

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung: Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de
Wenn die Informationen dieser Wissenskarte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen,
können sie auf der Website des Auswärtigen Amtes abgerufen werden:
http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de

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