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Kindergarten

Seit dem 1. August 1996 hat jedes drei- bis sechsjährige Kind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Kindergärten haben den Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab drei Jahre bis zum Schuleintritt.

Träger sind neben den Kommunen überwiegend Wohlfahrtsverbände und Kirchen, gelegentlich auch Betriebe und Vereine.

Für den Besuch des Kindergartens werden Elternbeiträge erhoben, deren Höhe in der Regel am Einkommen der Eltern orientiert ist.

Im Mittelpunkt der erzieherischen Arbeit steht hier neben der Bildung das soziale Lernen. In der Regel besuchen die Kinder den Kindergarten nur vormittags.

Nur ein Teil der Einrichtungen, die meisten von ihnen in den neuen Bundesländern, bietet eine Ganztagsbetreuung an.

In allen Bundesländern gibt es Krippen, in denen Säuglinge und Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr betreut werden, jedoch sind sie nur in den neuen Bundesländern bedarfsdeckend ausgebaut.

Im Übergangsbereich zwischen Kindergarten und Schule wirken zudem in einigen Bundesländern noch zwei weitere Institutionen: die Vorklassen für schulreife, aber noch nicht schulpflichtige Kinder und die Schulkindergärten für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung: Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de
Wenn die Informationen dieser Wissenskarte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen,
können sie auf der Website des Auswärtigen Amtes abgerufen werden:
http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de

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