Kinder und Jugendliche, die wegen einer Behinderung in den allgemeinen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können, werden an Sonderschulen unterrichtet. Es gibt Schulen für die verschiedenen Behinderungsarten. Teilweise werden behinderte Kinder und Jugendliche an Regelschulen in integrierten Klassen unterrichtet. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt auch für sie. Sonderschulen wurden 2003/2004 von rund 430.000 Schülerinnen und Schüler besucht. Der überwiegende Teil, knapp 55 Prozent, wird in Klassen für Lernbehinderte unterrichtet. |
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung: Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de Wenn die Informationen dieser Wissenskarte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen, können sie auf der Website des Auswärtigen Amtes abgerufen werden: http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de |