Datenschutz • DSGVO

Datenschutz laut DSGVO


Was sind "personenbezogene Daten"?

Dazu gehören im schulischen Kontext Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Religionszugehörigkeit, Leistungen in Form von Noten, Leistungsbeschreibungen in Form von Verbalbeurteilungen.

Was ändert sich?

Nutzer müssen einwilligen, bevor ihre personenbezogenen Daten erhoben oder weitergegeben werden. Lehrkräfte sind zur Listenführung kraft Amtes verpflichtet.
Eine Einwilligung der Schüler oder Eltern zu dieser Listenführung ist daher entbehrlich. Die Schulpflicht und das Schulgesetz begründen das Recht und die Pflicht der Lehrkraft zur Listenführung.

Wozu dient die Verfahrensbeschreibung?

Wenn eine Schule eine Software einsetzt, welche auch personenbezogene Daten von Lehrern, Eltern, Schülern verwaltet, so muss sie jederzeit darlegen können, wie, wie lange und auf welche Art und Weise die Daten gespeichert, gesichert und gelöscht werden. Es ist die Pflicht der Schulleitung, darauf zu achten, dass die Verfahrensbeschreibung auf dem aktuellen Stand ist.
Vorlage zur Verfahrensbeschreibung zur Lernwerkstatt 10 ».

Wie ist es mit der Weitergabe von personenbezogenen Daten bestellt?

In der Regel werden von Schulen keine personenbezogenen Daten an Firmen oder Institutionen weitergegeben. Sofern dies erfolgen sollte (z.B. Weitergabe von Klassenlisten an die Kirchen; Weitergabe von Klassenlisten an Banken; Weitergabe von Listen an Foto-Studios; Weitergabe von Listen an Tanzschulen; u.s.w.), ist das Einverständnis der Schüler oder bei minderjährigen Schülern der Eltern einzuholen.

Müssen personenbezogene Daten auf Wunsch gelöscht werden?

Ja, personenbezogene Daten müssen auf Wunsch gelöscht werden. Im schulischen Zusammenhang dürfen die Daten so lange, wie es zur Erfüllung der schulischen Zwecke erforderlich ist, bestehen bleiben.

Was müssen Lehrer*innen und Schulleitung beachten?

Sie müssen Schülern*innen und Eltern in einfacher Sprache erklären können, weshalb sie welche personenbezogenen Daten benötigen und wie mit ihnen verfahren wird.
Günstig wäre es, an jeder Schule einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der auf den Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabenden) die Zusammenhänge erläutert. Dies wäre auch der empfohlene Ort und Zeitpunkt, um bei Bedarf Einverständniserklärungen einzuholen. Diese sollten mit Unterschrift erfolgen. Es genügen Listen.

Welche personenbezogenen Daten benötigt die Lernwerkstatt 10?

Zu nennen sind die Schülernamen (meist Vornamen) in den Klassen und Gruppenlisten. Im Auslieferungszustand sind diese Listen und die in den Übungen erworbenen Sterne innerhalb des Verzeichnisses "Klassen" in der Lernwerkstatt-Datenablage so gespeichert, dass nur die Lernwerkstatt selbst den Zusammenhang zwischen den Kindernamen und den erworbenen Sternen im sog. Konto anzeigen kann.

Welche Maßnahmen müssen wir als Schule unbedingt ergreifen?

Zur Wahrung der Pflichten der DSGVO genügt es, jeweils im Jahresturnus die Schülerkonten innerhalb der Lernwerkstatt zu löschen und sie für das neue Schuljahr wieder neu anzulegen. 

Datenschutz & DSGVO
Muster der „Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit“ nach DSGVO »

Die DSGVO schreibt bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die sogenannte „Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit” (Verfahrensbeschreibung) verbindlich vor. Nutzen Sie dazu unser weitgehend vorausgefülltes Muster.

Download der Vorlage

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